Energetische Inspektion von Klimaanlagen nach § 12 Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)

27.02.2013 21:15 von Antonius Spier

Der Einsatz von Klimaanlagen (Raumlufttechnische Anlagen und Kälteanlagen) ist in Gesundheitseinrichtungen nicht mehr wegzudenken.
Zunehmende "Behaglichkeitsbedürfnisse", die Einhaltung der Raumluftbedingungen für Arbeitsstätten und hygienische Anforderungen erfordern beispielsweise in medizinisch genutzten Räumen einen immer stärkeren Technikeinsatz. Das ohnehin strapazierte Budget für Energiekosten wird dadurch in vielen Gesundheitseinrichtungen stark belastet. Die gemäß Energieeinsparverordnung vorgeschriebene "Energetische Inspektion" ist in diesem Zusammenhang ein wichtiges Werkzeug, um Energieeinsparpotentiale bei Klimaanlagen zu identifizieren und daraus Maßnahmen abzuleiten, die ökonomisch und ökologisch sinnvoll sind.

In den GG-Nachrichten Februar 2013 gibt es hierzu wichtige Hinweise.
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Quelle: Gesundheitstechnische Gesellschaft e.V., www.ggberlin.de, Februar 2013, GG-Nachrichten, 64. Jahrgang, Nr.02)

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