Strahlenschutzverordnung tritt am 31.12.2018 in Kraft

08.12.2018 23:45 von Rudi Wuttke

Weitere Modernisierung des deutschen Strahlenschutzrechts

Die „Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts“ ist am 5. Dezember 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Sie enthält Neuerungen für zahlreiche Einzelverordnungen, insbesondere auch zur Strahlenschutzverordnung, weiß unser Fachredakteur Rudi Wuttke. 

Aus Alt mach Neu: Das Upcycling des deutschen Strahlenschutzrechts durch das Bundesumweltministerium geht weiter. Am Ende dieses Jahres laufen die bisherigen Verordnungen zum Strahlenschutz (StrSchV) und zum Röntgen (RöV) aus. Nahtlos soll dann die neue Strahlenschutzverordnung Gültigkeit erlangen, die Röntgenverordnung ist dann Geschichte. Die neue Strahlenschutzverordnung soll zeitgleich mit dem Strahlenschutzgesetz von 2017, das sie ergänzt und konkretisiert, Ende Dezember 2018 in Kraft treten. Als Artikel 1 „Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung“ ist sie der umfangreichste und für die Anwendung in der Medizin auch wichtigste Teil der kürzlich erschienenen „Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts“. Mit ihr sollen die bestehenden hohen Schutzstandards insbesondere durch konkretere Vorgaben zum beruflichen und medizinischen Strahlenschutz weiter verbessert werden.  

Auch Einsatz nichtionisierender Strahlungsquellen nun rechtlich geregelt

Erstmals wird nun auch der Einsatz von nichtionisierenden Strahlungsquellen wie Lasern, hochenergetischem Licht, Ultraschall oder elektromagnetischen Feldern zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken (beispielsweise Haarentfernung, Faltenglättung, Fettgewebsreduzierung oder Tattoos-Entfernung) durch Vorschriften geregelt. Deren Anwendung kann für die behandelten Personen mit erheblichen Risiken verbunden sein, wie beispielsweise Verbrennungen oder Narbenbildungen (Artikel 4 der „Modernisierungs-Verordnung“: „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen – NiSV“). Diese Regelungen werden nach Intervention des Bundesrates ganz überwiegend erst am 31. Dezember 2020 in Kraft treten.     

Der Bundesrat hat zu der „Modernisierungs-Verordnung“ auf seiner Sitzung am 19. Oktober 2018 bei fast sechzig Punkten Änderungen in Form von Klarstellungen, Korrekturen und Anpassungen an bewährte Regelungen der bisherigen Verordnungen als notwendig erachtet und beschlossen, um die Umsetzung zu erleichtern und die Anwendung praktikabler zu gestalten. So dürfen beispielsweise nun alle approbierten Ärzte, die entsprechende Weiter- oder Fortbildungen nachweisen können, Laserbehandlungen zur Entfernung von Tattoos durchführen, nicht nur – wie ursprünglich vorgesehen – Fachärzte einiger ganz weniger Fachrichtungen.

Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts              Bundesgesetzblatt, Teil I, 2018, Nr. 41, ausgegeben am 5. Dezember 2018, Seiten 2034ff.

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl118s2034.pdf%27%5D__1544310663996

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Kommentar von Schroll | 10.12.2018

Sehr gut. Ich schicke in kürze eine Übersetzungsliste RöV zu StrlSchV